Die örtliche Schwerbehindertenvertretung im Bereich der Beruflichen Schulen befindet sich an den einzelnen Beruflichen Schulen. Sollten an einer Schule weniger als fünf schwerbehinderte Lehrkräfte beschäftigt sein, so schließen sich mehrere benachbarte Schulen zusammen und wählen eine gemeinsame Schwerbehindertenvertrauensperson.
Adressen:
Die Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen kann man den Daueraushängen an den Schulen entnehmen, bei den zuständigen
Bezirksvertrauenspersonen und bei den örtlichen Personalräten sowie bei den Schulleitungen erfragen.