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Schwerbehinderteneinstellungsverfahren

Zusätzlich zu den verschiedenen Einstellungsverfahren steht den schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern (Grad der Behinderung ab 50) sowie den ihnen Gleichgestellten (Grad der Behinderung 30 oder 40, Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Gleichstellung) im Schwerbehinderteneinstellungsverfahren ein Sonderkontingent von weiteren 25 Stellen zur Verfügung.

20 Stellen  werden auf die einzelnen Lehrämter folgendermaßen verteilt:
Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen und Sonderpädagogik : 12 Stellen
Allgemeinbildende Gymnasien: 4 Stellen
Berufliche Schulen: 4 Stellen
Die übrigen 5 Stellen werden je nach Bedarf den einzelnen Lehrämtern zugewiesen.

Erfahrungsgemäß wird seitens der ausgewählten Lehrkräfte zunächst oft nur ein Teildeputat in Anspruch genommen. Insofern können ggfs. mehr Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden als Stellen vorhanden sind.

Voraussetzung zur Teilnahme am Schwerbehinderteneinstellungsverfahren ist eine Gesamtqualifikation niedriger als 120 sowie der Erwerb der Lehrbefähigung und/oder den Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg zu haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Schuldienst eines anderen Landes dauerhaft beschäftigt sind, können ebenfalls nicht am Schwerbehinderteneinstellungsverfahren teilnehmen.

Wer den Direkteinstieg in den beruflichen Schuldienst anstrebt, ist nicht zu diesem Verfahren zugelassen.

Die Antragstellung erfolgt online. Bewerbungsschluss ist der 2. Mai 2024.

Zuvor ist der Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste bzw. ein Erneuerungsantrag zu stellen (bis 31.03.).

Diese Registrierung ist sowohl für die Teilnahme am Listenverfahren, als auch für die Teilnahme am Schwerbehinderteneinstellungsverfahren Voraussetzung. Im Juni erfolgt eine erneute Abfrage, bei der alle registrierten Bewerberinnen und Bewerber, die bis dahin noch kein Einstellungsangebot erhalten haben, aktiv erklären müssen, dass sie weiterhin am Listenverfahren teilnehmen möchten. 

Bei Ablehnung ist auch keine Teilnahme am SB-Verfahren mehr möglich!

Der Online-Antrag für die Teilnahme am Schwerbehinderteneinstellungsverfahren wird angezeigt unter:
https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Lein    "Meine Anträge"

Für das Schwerbehinderteneinstellungsverfahren gelten die im Online-Antrag auf Einstellung angegebenen regionalen Einsatzwünsche.

Dem Antrag muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (beide Seiten) oder der Bescheid des Versorgungsamtes beigefügt werden, wenn noch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt ist.
Im Falle einer Gleichstellung bitte den Bescheid der Agentur für Arbeit beifügen.  

Die Dokumente können im Zuge der Online-Bewerbung hochgeladen werden.

Da die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber durch das Kultusministerium unter Beteiligung der Hauptvertrauenspersonen der Schwerbehinderten erfolgt, ist es notwendig, dass diese zuvor von den Bewerberinnen und Bewerbern direkt oder über die jeweilige Bezirksvertrauensperson eine genauere Kenntnis über deren gesundheitlichen  bzw. medizinischen Erfordernisse erhalten, um u.a. auf entsprechende Einsatzorte hinwirken zu können.

Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Stelle als Beamte, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, wozu insbesondere auch die gesundheitliche Eignung gehört. Bei der späteren Verbeamtung auf Lebenszeít muss ärztlich lediglich festgestellt werden, dass die schwerbehinderte, bzw. gleichgestellte Lehrkraft voraussichtlich mindestens fünf Jahre dienstfähig bleiben wird. (siehe „Amtsärztliche Untersuchung“)

Weitere Informationen sind unter  https://www.lehrer-online-bw.de  und dort unter
Einstellung

  • Bewerbung für Schularten
  • Hinweise zur Lehrereinstellung
  • Hinweise (besonders unter Punkt 8)

erhältlich..

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