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Versetzungen

Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen.

Sie können eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens beantragen. externer Link Landesinterne Versetzung

Darüber hinaus können Sie eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens beantragen.externer Link  Versetzung schulbezogene Stellenausschreibung
Hinsichtlich der Versetzung in ein anderes Bundesland wird auf den nachfolgenden Punkt Ländertauschverfahren verwiesen.

Hinweis:

Eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Abordnungen ist nach § 178 SGB IX  (2) zwingend vorgeschrieben

Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen- sowie Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren (GHWRGS- Bereich)

  • Versetzungen und Abordnungen innerhalb eines Schulamtes (dafür gelten je nach Schulamt gesonderte Termine - Bitte beim zuständigen Schulamt nachfragen)
    Hier ist immer die örtliche Schwerbehindertenvertretung (Schwerbehindertenvertrauensperson beim Staatlichen Schulamt) zu beteiligen.

 

  • Versetzungen in den Bereich eines anderen Schulamtes oder eines anderen Regierungspräsidium
    Hier ist neben den beiden örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (Abgabeschulamt /Freigabe und Aufnahmeschulamt/Einsatz an einer geeigneten Schule) auch die jeweilige Bezirksschwerbehindertenvertretung zu beteiligen.

Bereich der Gymnasien und berufliche Schulen

Schwerbehinderte Lehrkräfte, die sich versetzen lassen wollen, sollten sich mit der Bezirksschwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen, bei einer Nichtfreigabe durch die Schulleitung auch mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und dem örtlichen Personalrat an der Schule.



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