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Rechtliches

Die UN-Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Bundesgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html
„Das gesamte Schwerbehindertenrecht ist ab 1. Januar 2018 in Teil 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX geregelt. Bisher war es dessen Teil 2. Dies führt dazu, dass sich die Paragrafenfolge deutlich verschiebt. Nachfolgend finden sie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Paragrafen durch Änderungen im Bundesteilhabegesetz.

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) vom 24.06.2013)
Die SchwbVwV ist bis zum 30.09.2024 verlängert.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/827/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-BW-GABl2022881-G&documentnumber=1&numberofresults=262928&doctyp=Verkuendungsblatt%3Abw-gabl&showdoccase=1&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint 

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über amtsärztliche Untersuchungen im öffentlichen Dienst vom 29.07.2003
Die Verwaltungsvorschrift ist außer Kraft gesetzt und befindet sich nicht mehr im Gültigkeitsverzeichnis. Es wird aber weiterhin nach ihr verfahren.

 

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