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Schulleitung

Die Verantwortung für die Umsetzung der Rechte schwerbehinderter, gleichgestellter und behinderter Lehrkräfte und pädagogischer Assistent/innen in den Schulen liegt bei den Schulleitungen

Um Ihrem Inklusionsauftrag entsprechend nachkommen zu können, finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen und Vordrucke.

Die gültige Inklusionsvereinbarung ist auf der Homepage des zuständigen Schulamtes bzw. Schule. 

Zu beachten ist, dass die zu ergreifenden Maßnahmen aufgrund des GdB (Grad der Behinderung) keine Vergünstigungen sind, sondern Nachteilsausgleiche, die eine Teilhabe überhaupt erst ermöglichen.

Dabei unterscheidet man zwischen den pauschalen Deputatsermäßigungen und den individuellen Nachteilsausgleichen.

Der Info-Flyer (GHWRGS) zeigt einen Überblick über besondere Regelungen im Umgang mit behinderten und schwerbehinderten Lehrkräften sowie die Beteiligungsrechte der SBV (z.B. Bewerberverfahren, Versetzung etc.)

Flyer für die Schulleitungen (GHWRGS) 

Die Teilhabe der betroffenen Personen am Arbeitsleben kann nur gelingen, wenn Schulleitungen als direkte Vorgesetzte ausreichend und umfassend über die besondere Situation der betroffenen Lehrkräfte und deren individuellen Bedürfnisse informiert sind.

Deshalb ist ein Gespräch unbedingt notwendig. Schulleitungen sind dazu verpflichtet, diesen Kolleg/innen ein Teilhabegespräch mindestens einmal jährlich anzubieten. 

Die Anträge auf Deputatsermäßigungen werden bei der Schulleitung abgegeben.

  1. Antrag auf Rückwirkende Deputatsermäßigung
  2. Antrag Lehrkraft Deputatsermäßigung
  3. Gewährung Deputatsermäßigung durch Schulleitung
  4. Kooperationszeiten Abstimmung mit den Personal- u. Schwerbehindertenvertretungen

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