Das Teilhabegespräch hat einen hohen Stellenwert im Rahmen der Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen
gleichgestellter Menschen. Es dient dazu, eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu
ermöglichen, zu erhalten, zu verbessern und möglichst auf Dauer zu sichern.
Deshalb ist das Teilhabegespräch auch ein zentraler Bestandteil der Inklusionsvereinbarung
(Punkt 4.2.1.) , hier wird sogar der Geltungsbereich für das Angebot eines Teilhabegespräches auf Lehrkräfte mit
einem GdB von 30 und 40 ausgedehnt.
Die Schulleitung ist verpflichtet ein Teilhabegespräch anzubieten. Die Lehrkraft hat die Möglichkeit, dieses Angebot auch
abzulehnen, weil sie z. B. das Gespräch nicht für notwendig hält.
Das Angebot eines Teilhabegesprächs ergibt sich aus dem in der SchwbVwV verankerten
Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dort steht in Abschnitt 4 zum Stichwort
„Arbeitsbedingungen“:
„Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und
Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der
Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (…) sowie auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes
mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen...“
Die Schulleitung kann diesem Auftrag nur nachkommen, wenn sie mit den betroffenen Lehrkräften über die Arbeitsbedingungen
spricht.
Ziel des Gespräches ist es, dass die Schulleitung Einblick erhält in die
Arbeitssituation der Lehrkraft, und zwar sowohl in vorhandene Fähigkeiten, Kenntnisse und Potentiale als auch in möglichen
Unterstützungsbedarf. Außerdem soll bei Schwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
Das Gespräch sollte nach Bekanntwerden einer Behinderung und danach einmal jährlich, am besten vor der Deputatsplanung des
kommenden Schuljahres stattfinden.
In einem Protokoll werden die Vereinbarungen festgehalten, z. B. Vereinbarungen zu Deputat und Stundenplan, zu Mehrarbeit, Vertretungen,
Aufsichten, Pausen, außerunterrichtlichem Unterricht.
Aufgaben der Vertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte:
- Die Vertrauensperson wacht darüber, dass die Schulleitung den betroffenen Lehrkräften das Teilhabegespräch anbietet.
- Sie unterstützt die Lehrkraft bei der Vorbereitung des Gespräches.
- Sie nimmt auf Wunsch am Gespräch teil.
- Sie sucht das Gespräch mit der Schulleitung, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
Muster
für ein Anschreiben der SBV bezüglich des Teilhabegesprächs
Muster für ein Protokoll des Teilhabegesprächs